Unsere Leistungen
für Pflegebedürftige
Grundpflege
- Ganz- und Teilkörperpflege
- Duschen, Baden
- Transfers und Mobilisation
- Positionierung im Bett
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hilfe bei Ausscheidungen sowie Inkontinenzversorgung
- Zubereitung kleinerer Mahlzeiten
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Und vieles mehr …
Behandlungspflege bei ärztlicher Verordnung
- Wundverbände
- Injektionen (Insulin, Heparin)
- Blutzuckermessung
- Stomaversorgung
- Versorgung bei PEG oder suprapubischen Blasenkatheter
- Infusionstherapie, Portversorgung
- Schmerztherapie
- Abgabe von Medikamenten
- Versorgung von Trachealkanülen
- Und vieles mehr …
Unterstützung bei der Palliativen Versorgung
Regelmäßiger Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI für Pflegegeldempfänger
Stundenweise Betreuung
- Bei Verhinderung pflegender Angehöriger
- Zur Entlastung pflegender Angehöriger
- Zur Erhaltung und Förderung vorhandener Ressourcen
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Reinigung des Wohnbereichs
- Einkauf
- Wäsche
- Und vieles mehr …
Weitere Leistungen
- Individuelle Schulungen pflegender Angehöriger in der häuslichen Umgebung
- Regelmäßiger Hausarztkontakt bei Bedarf
- Besorgung ärztliche Verordnungen
- Besorgung von Rezepten und Medikamenten
- Beratung bei der Auswahl notwendiger pflegerischer Hilfsmittel
- Begleitung bei der MDK-Einstufung
- 24 Stunden Rufbereitschaft
Überblick über die Pflegegrade 1 bis 5
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Überblick über Leistungen der Pflegekassen
Pflegegrad | Pflegegeld
§ 37 SGB XI (monatlich) |
Sachleistung
§ 36 SGB XI (monatlich) |
Entlastungsbetrag
§ 45b SGB XI (monatlich) |
1 | 125 € | ||
2 | 316 € | 689 € | 125 € |
3 | 545 € | 1.298 € | 125 € |
4 | 728 € | 1.612 € | 125 € |
5 | 901 € | 1.995 € | 125 € |
Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI: bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI: bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr
Tagespflege (teilstationäre Pflege): Zusätzlich 100 % der Sachleistung monatlich
Pflegehilfsmittel: bis zu 40 € monatlich
Zuschuss Wohnumfeldverbesserung: bis zu 4000 € pro Person
Qualitätssicherung
Um die Pflege auf hohem Niveau erbringen zu können, gibt es im Pflegedienst ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem. Maßgebend für unser Handeln sind hierbei die Zufriedenheit unserer Klienten und Mitarbeiter sowie pflegewissenschaftliche Standards und gesetzlichen Vorgaben. Um unser Ziel der qualitativ hochwertigen Pflege zu erreichen, nutzen wir den kontinuierlichen Verbesserungsprozess unter Beteiligung aller Mitarbeiter. Vielerlei Maßnahmen wirken im Sinne der Qualitätssicherung zusammen:
- Systematische Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen anhand eines Einarbeitungskonzeptes
- Beschwerdemanagement
- Planung und Durchführung eines bedarfsgerechten Fort- und Weiterbildungsangebot für alle Mitarbeiter
- Durchführung regelmäßiger Pflegevisiten zur Bewertung der Durchführungs- und Ergebnisqualität der Pflege vor Ort beim Patienten und Überprüfung der Kundenzufriedenheit
- Wöchentliche Dienst- und Teambesprechung
- Durchführung von Fallbesprechungen
- Arbeit im Sinne des Pflegeprozesses
- Ausbildung zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger
- Qualitätszirkel intern und extern
- Bereitstellung pflegerischer Fachliteratur für alle Mitarbeiter